Zuschüsse für die betriebliche Gesundheitsförderung

BGF – Steuervorteile für Arbeitgeber

Als Anreiz, sich in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu engagieren, erhalten Arbeitgeber steuerliche Vergünstigungen:
Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufwenden.

Die BGF wurde im Präventionsgesetz seit 2015 weiter ausgebaut und die Richtlinien zur Umsetzung sind im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt.

Laut Handelskammer ist die Förderung der Mitarbeitergesundheit wie folgt geregelt: „Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich begünstigt, § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden, ohne dass es zur Anrechnung eines geldwerten Vorteils bei dem Arbeitnehmer kommt.“

Weitere Informationen siehe auch:

https://www.hk24.de/produktmarken/branchen-cluster-netzwerke/branchen/gesundheitswirtschaft/service/rechtsgrundlagen/steuerfreiheit-leistungen-gesundheitsfoerderung-1167766

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/bgf/BGF_s.jsp

https://www.aok.de/fk/betriebliche-gesundheit/grundlagen/betriebliche-gesundheitsfoerderung/bgf-gesetzlichegrundlagen-und-steuervorteile-fuer-arbeitgeber/

Stand: Januar 2020

Gesundheit


„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. “ WHO (Weltgesundheitsorganisation) 1948