
BGF – Steuervorteile für Arbeitgeber
Als Anreiz, sich in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu engagieren, erhalten Arbeitgeber steuerliche Vergünstigungen:
Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufwenden.
Die BGF wurde im Präventionsgesetz seit 2015 weiter ausgebaut und die Richtlinien zur Umsetzung sind im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt.
Laut Handelskammer ist die Förderung der Mitarbeitergesundheit wie folgt geregelt: „Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich begünstigt, § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr kann ein Unternehmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden, ohne dass es zur Anrechnung eines geldwerten Vorteils bei dem Arbeitnehmer kommt.“
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Stand: Januar 2020